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Titel:
Gemeindevermögen unter Kontrolle
Thema: Politik
Ort: Trogen (Karte anzeigen)
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Datum: --.--.1652
Masse: 19.5 x 16 cm
Standort: Gemeindearchiv Trogen, A.03-21-02.
Urheber/-in: Kirchhöreschreiber von Trogen
Beschreibung:
Das Rechnungsbuch gibt Aufschluss über die Entwicklung des Gemeindevermögens der alten Kirchhöre Trogen. Das kleine Buch im Quartformat fällt durch seinen ungewöhnlichen Pergamenteinband auf. Für den Umschlag wurde das zurechtgeschnittene Blatt einer nicht mehr benötigten spätmittelalterlichen Liturgie-Handschrift verwendet. Laut Innentitel wurden wichtige Textpassagen aus einem noch älteren Amtsbuch übernommen, das aber nicht mehr erhalten ist. Das Buch enthält auf 95 Seiten eine Vielzahl von Einträgen, die im Zeitraum von 1652 bis 1660 entstanden sind.
Geschichte:
Dieses Zeitzeugnis gibt Einblick in die Gemeindekasse und die Vermögensverwaltung der bedeutenden Kirchhöre Trogen, die bereits um 1650 über ein stattliches Gemeindekapital verfügte. Das zinstragende Vermögen setzte sich aus dem bis 1629 geäufneten Schillinggeld-Hauptgut und dem meist nachfolgend angesammelten Schulden-Hauptgut zusammen. Die mit Schillingen zu verzinsenden Grundpfandverschreibungen alter Ordnung lasteten auf Liegenschaften, die in den heutigen Gemeinden Speicher, Rehetobel, Wald und Trogen lagen. 1629 war im Interesse der Schuldner die Neuerrichtung solcher Schillinggeldbriefe untersagt worden. Doch die bestehenden alten Schuldbriefe blieben eben weiterhin gültig.
Anlässlich der Rechnungsabnahme vom 19. November 1658 wurde ein Gesamtvermögen von 2417 Pfund sowie 3340 Gulden ausgewiesen. Diese Summe entsprach rund 10 Prozent des damaligen Kantonsvermögens. Ferner ist zu erfahren, dass die Kirchhöre „wegen der neüwen glogen“, also wegen der 1655 beschafften grossen „Männerglocke“, noch offene Schulden gegenüber der Landesobrigkeit hatte, die als Geldgeber aufgetreten war.
Im Rechnungsbuch sind eine Reihe von Legaten zugunsten von Kirchhöre-, Armen- und Schulgut aufgeführt. Damit im Zusammenhang stehende Nennungen von Siedlungsbezeichnungen wie „hoffmüli“, „rorbach“, „bendlehn“ oder „nüwenschwendi“ belegen die namenkundliche Bedeutung dieser Quelle. Dazu zählt auch das Vermächtnis des Heinrich Egger auf dem Rechtobler Ochsenbühl im Betrag von 100 Gulden. Weil Egger die Befürchtung hegte, dass „ihme sein Tochter Ursula nit volge und gehorsam seige“, sollte das Vermächtnis erst gelten, wenn die Tochter mit Hans Graf Hochzeit halte. Als bald darauf die erwünschte Vermählung erfolgte, pochte die Gemeinde darauf, dass der Brautvater das einmal gegebene Versprechen nicht mehr zurückziehen konnte. So erlaubt auch dieses „trockene“ Rechnungsbuch vielfältige Einblicke ins ländliche Alltagsleben.
Autor: Peter Witschi, Herisau
Literatur:
Schläpfer, Walter: Appenzeller Geschichte, Band 2. Herisau 1972, S. 93-98.
Transkription:
„Hernach volget dass
houptguoth an schyllinggelt so der
kilchhöry Trogen zuogehört.
Uss dem alten buoch abgeschryben
den fünfften tag Jenner nach
der gepurth Jesu Christy im
jahr sechsszechen hundert
zwey und fünff-
zigsten jahr
gezelt.“
Aus: GAT, A.03-21-02.
Tags:
Trogen, handschriftlich, Finanzen, Rechnungsbuch, Gemeindevermögen
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