Zeitzeugnisse

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Appenzeller Geschichten in Wort und Bild

«Zeitzeugnisse» entstand 2013 zum 500. Jahrestag der Aufnahme des Standes Appenzell in die Eidgenossenschaft.
Wir laden Sie ein, in der Appenzeller Geschichte zu stöbern oder ganz gezielt nach Themen, Orten oder Jahren zu suchen.

Lassen Sie sich inspirieren! Tauchen Sie ein in die Geschichte der beiden Kantone im Nordosten der Schweiz!

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Massnahmen zur Rettung von Erstickten, Erwürgten, Erfrorenen und Ertrunkenen  

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Titel:

Massnahmen zur Rettung von Erstickten, Erwürgten, Erfrorenen und Ertrunkenen

Beschreibung:

Das Zeitzeugnis ist ein 8-seitiges Heft mit ausführlicher Beschreibung auf dem Titelblatt. Auf der unteren Bildhälfte des Titelblatts ist der Appenzeller Wappenbär dargestellt. Das Heft wurde von der Landsobrigkeit des Kantons Appenzell Ausserrhoden für die ganze Bevölkerung 1776 gedruckt. Sie wollte damit erreichen, dass jeder in der Lage war Erste Hilfe zu leisten, um Verunglückte retten zu können.

Das Dokument enthält ein Vorwort der Obrigkeit, im Hauptteil folgen die Anweisungen zur Ersten Hilfe für „Ertrunkene“, „Erwürgte“, „Erstickte“ und „Erfrorene“ und im letzten Abschnitt werden allgemeine Bestimmungen angeführt bei Zuwiderhandlung und zur strafrechtlichen Verfolgung von Personen, die Erste Hilfe versäumen. Unter den vier Kapiteln „Von den Ertrunkenen“, „Von den Erwürgten“, „Bey erstickten Personen“ und „Betreffend die Glut und Kohlen die man in verschlossenen Gemächern anzündet“ werden die damals akzeptierten medizinischen Massnahmen vorgestellt:

I. "Von den Ertrunkenen“:

In diesem Kapitel wird angeführt, dass eine gemeinnützige Gesellschaft in Amsterdam seit wenigen Jahren schon 200 Menschenleben retten konnte, weil sie drei Schritte befolgte, um Menschen vor dem Ertrinken zu retten: „1. muss die stillstehende, mit Schaum angefüllte Lunge gereinigt werden, 2. muss die Empfindung wiederhergestellt werden und 3. muss das Blut in Bewegung gesetzt werden.“ Zu diesen drei Schritten wurde angeordnet eine krumme Röhre zum Aufblasen der Lunge zu verwenden. Zum Aufblasen konnte auch der Blasebalg benutzt werden, wobei aber auf die Kopfstütze geachtet werden musste. Das Rollen auf einem Fass wurde nicht empfohlen. Wenn diese Variante nicht erfolgreich war, wurde zum „Taback-Elystier“ geraten: Hierbei führte man eine Röhre in den After des Patienten ein, legte auf die angebrachte Glutpfanne glühende Kohlen und Tabak und half mit dem Blasebalg kräftig nach, damit der Dampf der Glutpfanne in die Eingeweide gelangen konnte. Half auch diese Variante nicht, wurde der Aderlass empfohlen. Der Aderlass an der Halsschlagader war jedoch nur dem Chirurgen erlaubt, die Öffnung einer Ader am Arm gehörte zur Ersten Hilfe.

II. "Von den Erwürgten“:

Falls das Genick noch nicht gebrochen war, wurde ein Aderlass am Hals empfohlen, damit man von dort in die Luftröhre Luft einflössen konnte. Auch hier wurde das „Taback-Elystier“ für mehr Effizienz empfohlen.

III. "Bey erstickten Personen“:

Die erstickende Person sollte sofort an die frische Luft gebracht und deren Nasen, Augen und Schläfen mit starkem Essig oder einem anderen geistigen Wasser eingerieben werden. Sie musste in der Seitenlage gelagert werden. Nebst tödlichen Dämpfen wurden auch Essensreste als Ursache für das Ersticken angegeben. Wenn das der Fall war, wurde dem Patient bei kleinen Stücken ein Trunk (Milch mit süssem Mandel-Oliven-Lein-Levat- oder Nussmehl) verabreicht. Bei grossen Stücken musste eine Öffnung der Luftröhre vorgenommen werden.
In demselben Kapitel wird in einer Randnotiz der „Erfrorene“ erwähnt. Er sollte nicht sofort zum Feuer gelegt werden, sondern sein Leib mit Eis, Schnee oder kaltem Wasser eingerieben werden.

IV. "Betreffend die Glut und Kohlen die man in verschlossenen Gemächern anzündet“

Bei Rauchvergiftungen wurde angeordnet, Türen und Fenster zu öffnen, dem Patienten mit der „Taback-Elystier-Methode“ Luft einzuflössen und ihn vor allem immer wieder mit Wasser zu übergiessen.

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